Einzelkapitel Trocknen & Dörren aus dem Ordner «selbstgemacht – eingemacht – feingemacht – Verarbeitung von Lebensmitteln für die Selbstversorgung»
Das Kapitel enthält Informationen zum Dörren von Obst, Gemüse und Pilzen und zu Dörreinrichtungen, Dörrzeiten und Kontrolle und Verpacken von Dörrprodukten. Aussedem zum Trocknen von Nüssen, Kräutern, Blüten, Blättern und Früchten für Tee.
Unter den folgenden Links finden Sie die Adressen der Dörr- und Trocknungsbetriebe der Schweiz sowie der Ölmühlen der Schweiz.