Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7
Gültig für die Jahre 2023 und 2024

Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter
Version 1.13, gültig für die Jahre 2023 und 2024


Weisungen zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
· Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
· Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1: Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Vereinbarung)

Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der Import/Export-Bilanz (Modul 7) berechnen.

Produkt-Nr. 1437

Deutsch Download/PDF Jahr Version 1.13 Umfang 9 Seiten
Französisch Download/PDF Jahr Version 1.13 Umfang 9 pages
Italienisch Download/PDF Jahr Versione 1.13 Umfang 11 pagine