Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, Gültig für die Jahre 2023, 2024
und 2025, Version 1.13
Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7,
zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter
Version
1.13, gültig für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Weisungen
zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
·
Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
·
Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1:
Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter
(NPr-Vereinbarung)
Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel-
oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden
jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels
der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der
Import/Export-Bilanz (Modul 7) berechnen.