Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, zur Berücksichtigung von
nährstoffreduziertem Futter
Version 1.13, gültig für die Jahre
2023 und 2024
Weisungen zur Berücksichtigung von
nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
· Zusatzmodul
6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
· Zusatzmodul 7:
Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1: Vereinbarung über den
Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Vereinbarung)
Betriebe,
welche für ihre Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen
gegenüber dem Standardanfall abweichenden jährlichen Nährstoffanfall
geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach
Futtergehalten (Modul 6) oder mit der Import/Export-Bilanz (Modul 7)
berechnen.