Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter
Version 1.14, gültig für die Jahre 2025 und 2026
Weisungen zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
· Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
· Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1: Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Vereinbarung)
Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der Import/Export-
Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter
Version 1.14, gültig für die Jahre 2025 und 2026
Weisungen zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
· Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
· Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1: Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Vereinbarung)
Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der Import/Export-Bilanz (Modul 7) berechnen.