Das Verordnungspaket zur Pa. Iv. konkretisiert diese Gesetzesänderungen in verschiedenen Verordnungen. Betroffen sind in einem ersten Schritt die Direktzahlungsverordnung (DZV), die Verordnung über die Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) und die Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Der Bundesrat hat am 13. April 2022 über das Verordnungspaket zur Pa. Iv. entschieden. Die meisten Verordnungsänderungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
Im Rahmen der Umsetzung der Pa.Iv. wird ein aktiver Beitrag der Branche zur Zielerreichung erwartet. Um die Ziele zum Absenkpfad zu erreichen, stehen den Landwirtschaftsbetrieben zudem verschiedene Massnahmen offen, die mit Direktzahlungsbeiträgen gefördert werden. Ergänzend soll auch das Potential bei der Umsetzung der guten landwirtschaftlichen Praxis ausgeschöpft werden.