Weisungen nährstoffreduziertes Futter
Suisse-Bilanz (Module 6 und 7)

Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter
Version 1.13, gültig für die Jahre 2023 und 2024


Weisungen zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
· Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
· Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1: Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter (NPr-Vereinbarung)

Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel- oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der Import/Export-Bilanz (Modul 7) berechnen.

Product no. 1437

German Download/PDF Year Version 1.13 Volume 9 Seiten
French Download/PDF Year Version 1.13 Volume 9 pages
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