Die KIP-Richtlinien beinhalten die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) und basieren auf der Direktzahlungsverordnung (DZV). Sie beschreiben die gesetzlichen Auflagen der Verordnung in einer verständlichen Sprache. Die KIP-Richtlinien enthalten die Anforderungen zur Fruchtfolge, zum Bodenschutz, zur Düngung, zum Pflanzenschutz und zur Förderung der Biodiversität. Ausserdem wird auf die spezifischen Anforderungen im Obst-, Beeren-, Wein- und Zierpflanzenbau eingegangen. Die KIP-Richtlinien wurden überarbeitet und gelten ab 1.1.2024 für die Kantone der Deutschschweiz und das Tessin.