Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen gemäss den ÖLN-Richtlinien die Bekämpfungsschwellen berücksichtigt werden. Diese geben Auskunft, ab welcher Schaderregerdichte eine direkte Bekämpfungsmassnahme ökonomisch sinnvoll ist. Die Bekämpfungsschwellen werden von den Kantonalen Pflanzenschutzdiensten, der HAFL, Agroscope und dem BLW und der AGRIDEA zusammen erarbeitet und aktualisiert.