Ab dem 20. Dezember 2021 gelten die 2G-Regelung und Maskenpflicht für unsere Weiterbildungsangebote vor Ort. Alle Anwesenden müssen vor Kursbeginn ein gültiges Zertifikat einer COVID-19-Impfung oder -Genesung sowie einen Ausweis vorweisen und während der gesamten Kursdauer eine Maske tragen.
Die Wegleitung führt den Benutzer Schritt für Schritt durch die
Berechnung und gibt Vollzugsvorgaben in Form von Weisungen. Im Anhang
können alle notwendigen Daten in Tabellen nachgeschlagen werden.