Das Hilfsmittel Massnahmenplan Erosion dient der Erarbeitung von Massnahmenplänen für den Erosionsschutz gemäss den ab 2017 geltenden Richtlinien der Direktzahlungsverordnung (DZV). Der/die Bewirtschafter-/in kann das Hilfsmittel anwenden, um für jede von Erosion betroffene Parzelle auf dem Betrieb konkrete Massnahmen festzulegen. Das Hilfsmittel besteht aus einem Dokument und einem Formular.
Das Formular erfüllt die Anforderungen an Massnahmenpläne gemäss DZV falls es von der zuständigen kantonalen Stelle anerkannt und signiert wurde.