Ab dem 20. Dezember 2021 gelten die 2G-Regelung und Maskenpflicht für unsere Weiterbildungsangebote vor Ort. Alle Anwesenden müssen vor Kursbeginn ein gültiges Zertifikat einer COVID-19-Impfung oder -Genesung sowie einen Ausweis vorweisen und während der gesamten Kursdauer eine Maske tragen.
Weisungen zur Handhabung von
Vergärungsprodukten in der Suisse-Bilanz
Das Zusatzmodul 8 der Suisse-Bilanz dient zur Harmonisierung des
Vollzugs der Nährstoffbilanz bei landwirtschaftlichen Vergärungsanlagen,
welche neben Hofdüngern auch Materialien von Industrie, Gewerbe und
Gemeinden verarbeiten.