Ab dem 20. Dezember 2021 gelten die 2G-Regelung und Maskenpflicht für unsere Weiterbildungsangebote vor Ort. Alle Anwesenden müssen vor Kursbeginn ein gültiges Zertifikat einer COVID-19-Impfung oder -Genesung sowie einen Ausweis vorweisen und während der gesamten Kursdauer eine Maske tragen.
Wo Nutztiere gehalten werden, entstehen Ammoniakverluste. Diese gering
zu halten, liegt im Interesse der Landwirtschaft und der Umwelt. Das
Merkblatt zeigt, wie Landwirte die Ammoniakverluste durch betriebliche
Massnahmen beeinflussen können.