Ab dem 20. Dezember 2021 gelten die 2G-Regelung und Maskenpflicht für unsere Weiterbildungsangebote vor Ort. Alle Anwesenden müssen vor Kursbeginn ein gültiges Zertifikat einer COVID-19-Impfung oder -Genesung sowie einen Ausweis vorweisen und während der gesamten Kursdauer eine Maske tragen.
Das Merkblatt beschreibt alle Wirtspflanzen des Feuerbrandes in Wort und
Bild (Kernobst-, Zierpflanzen- und Wildpflanzenarten) und weist auf
deren Bedeutung hin.