Ab dem 20. Dezember 2021 gelten die 2G-Regelung und Maskenpflicht für unsere Weiterbildungsangebote vor Ort. Alle Anwesenden müssen vor Kursbeginn ein gültiges Zertifikat einer COVID-19-Impfung oder -Genesung sowie einen Ausweis vorweisen und während der gesamten Kursdauer eine Maske tragen.
Das Merkblatt informiert über den maximalen Anteil der Kulturen in der
Fruchtfolge und entsprechende Anbaupausen, den Fruchtfolgewert der
Ackerkulturen (Revision 2005) sowie die Standort- und Bodenansprüche der
Kulturen.