Merkblatt Nr. 7 der Serie: Bewusst Bäuerin sein.
Das Zusammenleben von Paaren unterschiedlichen Geschlechts ohne Trauschein ist im Gesetz nicht spezifisch geregelt. Mit einem Konkubinatsvertrag können aber unverheiratete Paare verbindliche Abmachungen für Ihre Partnerschaft festhalten. Dies ist besonders wichtig für Partnerinnen und Partner, die zusammen einen Landwirtschaftsbetrieb führen. Merkblatt Nr. 7 enthält wichtige Informationen und Tipps für Konkubinatspaare auf Bauernhöfen.