Seit Inkrafttreten der Tierarzneimittelverordnung gilt die obligatorische Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht für fast alle Tierarzneimittel die bei Nutztieren angewendet werden. Die Norm-Formulare Behandlungsjournal für alle Tierkategorien und Inventarliste Tierarzneimittel sowie die Wegleitung wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Amtsstellen erarbeitet und erfüllen die gesetzlichen Bedingungen. Sie garantieren dem Praktiker die Vollständigkeit der geforderten Angaben und erfüllen die Anforderungen verschiedener Qualitätsmanagement- und Labelprogramme.