Landwirtschaftsbetriebe können anhand der in der Publikation präsentierten Beispiele überprüfen, ob sie die 13 Kontrollpunkte zum Gewässerschutz einhalten. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen der visuellen Grundkontrolle: es werden also keine Dichtheitsprüfungen durchgeführt oder nach Mängel gegraben. Ziel ist es, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler festzustellen. Sollten Landwirtschaftsbetriebe nicht den Anforderungen des Gewässerschutzes entsprechen, ist es ratsam, dies rasch zu korrigieren. Damit vermeiden sie langwierige Prozesse und sogar Verfügungen, die zu einer Kürzung von Direktzahlung führen könnten.