Die emissionsmindernde Ausbringung von Hof- und Recyclingdüngern gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) ist ab dem 1.1.2024 obligatorisch. Dieses Merkblatt gibt Auskunft über die Anforderungen an die zulässigen Geräte und die Flächen, die vom Obligatorium betroffen sind.