Für die Anschaffung von Neugeräten für die präzise Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird gemäss Direktzahlungsverordnung Art. 82 ein einmaliger Betrag pro Pflanzenschutzgerät ausgerichtet. Dieses Merkblatt gibt Auskunft über die Anforderungen, Anmeldebedingungen und weitere Details zur Massnahme.