Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, Gültig für die Jahre 2023, 2024 
      und 2025, Version 1.13
Suisse-Bilanz, Zusatzmodul 6 und 7, 
      zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter
Version 
      1.13, gültig für die Jahre 2023, 2024 und 2025
Weisungen 
      zur Berücksichtigung von nährstoffreduziertem Futter in der Suisse-Bilanz
· 
      Zusatzmodul 6: Lineare Korrektur nach Futtergehalten (LK)
· 
      Zusatzmodul 7: Import/Export-Bilanz (I/E-Bilanz)
· Anhang 1: 
      Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter 
      (NPr-Vereinbarung)
Betriebe, welche für ihre Schweine-, Geflügel- 
      oder Kaninchenhaltung einen gegenüber dem Standardanfall abweichenden 
      jährlichen Nährstoffanfall geltend machen wollen, müssen diesen mittels 
      der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) oder mit der 
      Import/Export-Bilanz (Modul 7) berechnen.